GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Das Veterinäramt ist für die Lebensmittelüberwachung bis auf die Untersuchung von Trinkwasser zuständig, diese Untersuchungen führen die Gesundheitsämter durch. Neben unangekündigten Betriebskontrollen werden auch routinemäßig und natürlich auch bei Verdachtsfällen Proben entnommen und zu staatlichen Untersuchungsämtern zur weiteren Untersuchung eingesandt.

Die Zuständigkeit bezieht sich aber nicht nur allein auf Lebensmittel. So werden auch Spielzeugproben eingeschickt zur Untersuchung auf verschluckbare Kleinteile oder gesundheitlich bedenklichen Inhaltsstoffen.

Auch Bedarfsgegenstände wie Kochlöffel oder Handtücher werden beprobt und zur Untersuchung auf Abgabe schädlicher Substanzen per Kuriertransport zu Untersuchungslaboratorien gefahren.

Neben Tierärzten sind dort auch Lebensmittelkontrolleure unterwegs, die vom Verwaltungspersonal unterstützt werden. Fast 50 % des Personals des Zweckverbandes ist im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes tätig.

Wir bekommen häufig Anfragen wegen des Berufs des Lebensmittelkontrolleurs, daher in den nachstehenden Links ein paar Informationen hierzu. Unsere Stellen sind aber derzeit alle besetzt.

Link zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Link zu Laufbahnverordnung

Der Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist sehr vielfältig und Komplex. Daher kann auf dieser Internetseite nur ein kleiner Ausschnitt dargestellt werden.

Nachstehend sind auch einige Links zu Internetseiten von Bundes- und Landesbehörden aufgeführt, die auch viele Informationen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz enthalten:

  

 

 

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