GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Hinweise zu Verbraucherbeschwerden

Da wir tausende von Betrieben kontrollieren müssen, können durchaus Verstöße gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften bei den Lebensmittelunternehmern vorhanden sein, die uns dort bisher noch nicht bekannt sind. Daher sind wir für Hinweise von Verbrauchern dankbar. Insbesondere bei groben Hygieneverstößen, eklatanten Produktmängeln oder sogar gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Lebensmittelverzehr sind Hinweise an die Überwachungsbehörde wichtig. Um die Mängel nachzuvollziehen und ggf. weiteren Schaden abzuwenden, ist es notwendig, dass wir umgehend von diesem Mangel erfahren. Inbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Durchfall und Erbrechen durch mikrobiell kontaminierte Lebensmittel treten erst einige Stunden nach Verzehr auf. Wenn dann die Lebensmittelüberwachungsbehörde erst später hiervon erfährt, sind die entsprechenden Lebensmittel oft schon nicht mehr vorhanden. Daher gibt es für bestimmte Betriebe auch die Vorschrift Rückstellproben aufzubewahren, allerdings nur für mindestens 7 Tage.

Da Verbraucherbeschwerde schnell zu der Überwachungsbehörde gelangen soll, 
ist der Weg per Telefon, E-Mail oder Fax besser als mit der normalen Post. Kommen Sie auch gerne persönlich vorbei und erläutern den Sachverhalt, den wir dann sofort protokollieren. Sofern sich Ihre Beschwerde auf ein bestimmtes Produkt bezieht, sollten Sie eventuell vorhandene Reste zur Untersuchung einreichen. Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden wie z. B. Kaufbeleg, Originalpackung etc.

Nach Eingang Ihrer Beschwerde wird in der Regel eine sofortige amtliche Kontrolle im genannten Betrieb durchgeführt. Sofern erforderlich und möglich wird eine sogenannte Verfolgsprobe des in Rede stehenden Produkts gezogen und zusammen mit der Beschwerdeprobe zur Untersuchung eingereicht.

Wenn sich die Beschwerde als berechtigt erweist, werden umgehend alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um andere Verbraucher zu schützen. Über die Ahndung von Verstößen hinaus können (vorübergehende) Betriebsschließungen, Produktrückrufe, öffentliche Warnungen angeordnet bzw. veranlasst werden.

Nicht in jedem Fall muss aber eine offizielle Verbraucherbeschwerde erfolgen. Fehler können in jedem Betrieb entstehen. Daher ist es üblich, bei Beschwerden um kleinere Dinge als Kunde den direkten Kontakt mit dem Verkaufspersonal zu suchen und diese über den festgestellten Mangel zu informieren.

Auch im Internet (siehe Link unter diesem Artikel) kann sich der Verbraucher informieren, sofern es in Betrieben zu bestimmten Verstößen gegen die Vorschriften des Lebensmittel- oder Futtermittelrechts in Niedersachsen gekommen ist.

In dem Portal Lebensmittelklarheit geht es um die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Man kann sich mit solchen Beschwerden auch dorthin wenden.
  

 

 

 

Benutzer: anmelden