GIS
GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund
Lebensmittelkennzeichnung
Die Kennzeichnungsvorschriften von Lebensmitteln sind zu komplex, um sie hier umfassend darzustellen. Ein großer Teil der im Rahmen der Lebensmittelüberwachung von den amtlichen Laboren ausgesprochenen Beanstandungen betrifft nit Waren- sondern Kennzeichnungsmängel. Häufig schalten die Hersteller von Lebensmitteln private Sachverständige ein, die die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Fertigpackungen erstellen sollen.
Grundsätzlich muss die Verkehrsbezeichnung (z. B. „Kartoffelsuppe mit Speck und Zwiebeln“) angegeben sein. Weitere Elemente sind die Füllmenge, die Anschrift des Herstellers, das Zutatenverzeichnis (in absteigender Reihenfolge), das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum sowie ggf. Alkoholgehalt, Zusatzstoffe, Mengenkennzeichnung bestimmter Zutaten, Allergene. Solche grundlegenden Vorgaben sind in der Verordnung über Fertigpackungen und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung zu finden. Weiterhin existieren auch spezielle Vorgaben der EU - aber auch nationale Vorschriften -, die sich auf die Kennzeichnung von Nährwerten, gentechnisch veränderten Lebensmittelzutaten, Rindfleisch, die Loskennzeichnung (eine Art Chargenbezeichnung; kann entfallen, wenn ein tagesgenaues Haltbarkeitsdatum angegeben ist) und vieles mehr beziehen.
Ein Wort zum Thema Haltbarkeit:
In der Regel wird bei Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angegeben, bei besonders leicht verderblichen Produkten das Verbrauchsdatum. Während ein Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft werden darf, besagt das MHD lediglich, dass der Hersteller nach Ablauf des Datums nicht mehr für die Qualität des Lebensmittels verantwortlich ist. Das Produkt darf unter bestimmten Voraussetzungen - mit Ausnahme von Eiern - weiter verkauft werden:
- der Verkäufer hat sich vergewissert, dass das Lebensmittel noch in Ordnung ist,
- es wurde auf das abgelaufene MHD hingewiesen.
Auch im Privathaushalt sollten nicht alle Lebensmittel mit abgelaufenem MHD ungeprüft weggeworfen werden.
Nachstehend finden sie einige Infomationen, überwiegend als PDF-Dateien zum Herunterladen: