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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Rechtsvorschriften

Der Aufbau und die Vorschriftenflut im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist zunächst schwer zu verstehen. Nachstehend wird versucht, ein wenig Klarheit in die Thematik zu bringen. Auf die entsprechenden Vorschriften wurden direkt im Text die Links gesetzt (zu erkennen an der Unterstreichung und dem Fettdruck), um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Dominierend ist das EU-Recht. EG-Verordnungen haben vom Prinzip her Gesetzescharakter und gelten EU-weit gleich. Grundsätzlich steht EU-Recht über nationalem Recht.

Grundsätzliches wurde in der Basisverordnung der EU geregelt. Dies ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28.Januar 2002. 

Zahlreiche Spezialregelungen finden sich in der

Zusammen bilden diese Rechtsvorschriften das sogenannte "Hygienepaket".

Außerdem gibt es die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die nicht nur Kontrollen im Lebensmittelbereich, sondern auch hinsichtlich Tiergesundheit und Tierschutz regelt.

Als nationales Recht gibt es hauptsächlich das
Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). In ihm sind auch die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Auf diese bezieht sich auch die
 
Nähere Regelungen hat die Bundesrepublik Deutschland in einigen Verordnungen getroffen, die vor allem die Vorschriften des vorgenannten Hygienepaketes ergänzen. So sind mit der Verordnung zur Durchführung des gemeinsamen Lebensmittelrechts vom 08. August 2007 nationale Verordnungen im Gesamtblock entstanden:
 

 

  

 

 

 

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