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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Allgemeines zur Lebensmittelhygiene

Zum Schutz des Verbrauchers ist die Einhaltung der gesetzlich festgelegten, hygienischen Anforderungen bei der Herstellung sowie im Umgang mit Lebensmitteln von besonderer Bedeutung.

Ein Großteil unserer Lebensmittel vor allem tierischen Ursprungs (wie Fleisch, Fisch, Milch- und Milchprodukte) sind besonders im rohen Zustand leicht verderblich. Um eine potentielle, von Lebensmitteln ausgehende Gesundheitsgefahr für den Verbraucher zu minimieren, werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel produziert, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig risikobasierend überprüft. So führt unser amtliches Überwachungspersonal  unangekündigt vom großen industriellen Hersteller, über handwerkliche Fleischer, Bäcker, Supermärkte, Restaurants bis hin zum kleinen Kiosk Kontrollen durch. Bei diesen Hygienekontrollen werden die Arbeitsräume, -gerätschaften und -flächen sowie die Waren und die Personalhygiene überprüft. Des Weiteren wird die sogenannte betriebliche Eigenkontrolle überwacht. Das heißt, es wird kontrolliert, ob ein Unternehmen bestimmte „sensible“ Betriebsabläufe systematisch und eigenverantwortlich überwacht und dokumentiert  (z.B. Temperaturüberwachung von Kühlgeräten, Wareneingangskontrolle).

Außerdem werden im Rahmen der Überwachung Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen und zur weiteren Untersuchung an ein staatliches Untersuchungsamt verschickt. Die Probenziehung erfolgt routinemäßig anhand eines Monitoringplans oder anlassbezogen bei begründetem Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde.

Aber es nützt nichts, wenn das Lebensmittel im ordnungsgemaßen Zustand gekauft wurde, aber die Hygiene im Haushalt Mängel aufweist. Wichtig ist die ordnungsgemäße Lagerung. So sollte in jedem Kühlschrank ein Thermometer vorhanden sein, damit kontolliert werden kann, ob die auf der Verpackung des Lebensmittels angegebene Lagertempertur auch eingehalten wird. Insbesondere bei rohen Geflügelprodukten ist nicht ausgeschlossen, dass diese mit krankmachenden Keimen wie Campylobacter oder Salmonellen kontaminiert sind. Beim Braten bei ausreichender Temperatur werden diese Keime abgetötet. Es muss bei der küchenmäßigen Zubereitung vor der Erhitzung unbedingt verhindert werden, dass diese Keime, die sich dann auch auf den Oberflächen von Schneidbrettern, Tüchern, Messern oder im Auftauwasser befinden, auf andere Lebensmittel, die nicht mehr durcherhitzt werden, übertragen werden. Daher sind gründliche Zwischenreinigungs-schritte notwendig, die Gerätschaften sind zu wechseln und die Hände gründlich mit Seife unter fließendem Wasser zu waschen.

Nachstehend finden Sie viele Merkblätter zum Herunterladen, sofern nichts anderes angegeben ist, im PDF-Format:  



  

 

 

 

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