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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Infektion mit dem Schmallenberg-Virus/Akabane


Allgemeines

Im Sommer/Herbst 2011 kam es offensichtlich im Bereich Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und Belgien vermehrt zu einer Infektion mit einem Orthobunyavirus bei Rindern, Schafen und Ziegen. Dies Virus wurde dann aus Tieren im sauerländischen Schmallenberg isoliert und ähnelt sehr dem Akabane-Virus (Akabane ist eine Stadt in Japan wo die erste Isolierung des Virus 1959 stattfand), ist aber genetisch nicht identisch. Die Krankheitssymptome entsprechen aber denen, wie sie vom Akabane Virus hervorgerufen werden. Das Akabane-Virus ist hauptsächlich in Asien und Afrika verbreitet. Ähnlich wie bei der Blauzungenkrankheit erfolgt offenbar eine Übertragung durch Gnitzen, aber auch durch andere Stechmücken. Hinweise auf eine Übertragbarkeit auf Menschen liegen nicht vor. Die Erkrankung ist nicht anzeigepflichtig, sondern lediglich meldepflichtig für Untersuchungseinrichtungen und Tierärzte. Die Meldepflicht dazu, um einen besseren Überblick über die Verbreitung zu bekommen. Auch bis heute werden immer in unserer Region immer noch vereinzelt Krankheitsnachweise festgestellt. 

Klinisches Bild

Die Infektionen im Sommer/Herbst 2011 verliefen weitestgehend sehr milde und blieben unerkannt. Bei Rindern wurde teilweise Fieber, Milchrückgang und Durchfall festgestellt. Der eigentliche Schaden besteht aber darin, dass Infektionen von tragenden Tieren zu Mißbildungen bei den Embryonen/Feten der Lämmer und Kälber führen kann. Dies wurde ab Dezember 2011/Januar 2012 auch in unserem Zuständigkeitsgebiet vermehrt festgestellt. Entscheidend scheint der Zeitpunkt der Infektion der tragenden Tiere zu sein. Gefährlich sind offenbar Infektionen von tragenden Schafen um ca. den 28. bis 36. Trächtigkeitstag und bei Rindern um ca. den 75. bis 110. Trächtigkeitstag. Die Lämmer oder Kälber werden dann mit versteiften und verkrümmten Gelenken geboren oder der Hals ist verdreht und/oder es bestehen wegen Gehirnveränderungen zentralnervöse Störungen. Diese Tiere sind in der Regel nicht lebensfähig und müssen eingeschläfert werden. Neben Aborten und Totgeburten kommt es wegen der Gelenkverkrümmungen auch zu Schwergeburten. Hauptsächlich sind Schafherden betroffen. In diesen Herden treten die Erscheinungen häufig bei mehreren Tieren auf. In den Rinderbeständen waren oft nur einzelne Tiere betroffen.

Diagnostik

Werden missgebildete Kälber-, Schaf- oder Ziegenlämmer festgestellt, sollen diese dem Veterinäramt gemeldet werden und zum Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) OLdenburg zur Sektion verbracht werden. Der Transport ist mit dem Veterinäramt abzustimmen. Im Untersuchungsinstitut  werden Gewebeproben entnommen und auf Virus untersucht. Die Institutsuntersuchung ist für Tierhalter kostenfrei. Der Nachweis gestaltet sich schwierig und ist nicht immer trotz eindeutiger klinischer Erscheinungen erfolgreich. Sobald in einem Bestand ein Fall amtlich festgestellt wurde, erübrigen sich dort weitere Untersuchungen.
Aktuelle, frische Infektionen sind außerhalb der Hauptflugzeit der Gnitzen und Stechmücken von April bis November unwahrscheinlich. In begründeten Verdachtsfällen wie Fieber, Milchrückgang und Durchfall bei Ausschluß anderer Krankheitsursachen können Blutproben zur Untersuchung auf Virus an das LVI Oldenburg geschickt werden. Die Entnahmekosten trägt der Tierhalter, die Untersuchungskosten sind für den Tierhalter kostenfrei. Untersuchungen darauf, ob ein Tier vor einer gewissen Zeit schon Kontakt mit dem Erreger hatte, sogenannte Antikörperuntersuchungen sind möglich, erübrigen sich aber weitestgehend. Nach stichprobenartigen Untersuchungen gehen wir davon aus, dass zumindest im Jahr 2011 rund 80 % der Tiere Viruskontakt hatten. 

Maßnahmen

Auf Grund einer Infektion im Mutterleib missgebildet geborene Kälber oder Lämmer können nicht geheilt werden. Eine Infektion der Schafe, Ziegen und Rinder kann nicht sicher verhindert werden. Eventuell senken Maßnahmen gegen Gnitzen und Mücken das Risiko. Anders als bei der Blauzungenkrankheit steht derzeit kein Impfstoff zur Verfügung. Es ist wahrscheinlich, dass einmal infizierte Tiere eine natürliche Immunität aufbauen. Entschädigungen und Beihilfen durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse sind derzeit nicht möglich, da die Krankheit nicht in der Liste des internationalen Tierseuchenamtes OIE aufgeführt ist.

  

 

 

 

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