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Psittakose

Psittakose, auch Papageienkrankheit genannt, ist eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit. Daher erklären sich viele der Maßnahmen, die rechtlich vorgegeben sind.

Der Krankheitserreger heißt Chlamydophila psittaci und wird bei infizierten Tieren vorwiegend über den Kot ausgeschieden. Dieser trocknet ein und wird auch über die vermehrt beim Vogel vorhandene Luftbewegung aufgewirbelt und vom Menschen oder anderen Vögeln eingeatmet. Infizierte Vögel zeigen oft keine Krankheitsanzeichen, teilweise verenden die Tiere aber auch plötzlich ohne andere Symptome. Klinische Krankheitsanzeichen beim Menschen sind grippeähnliche Symptome wie Fieber, Gliederschmerzen, Lungenbeschwerden. Da nur ganz bestimmte Antibiotika helfen, ist es für den behandelnden Arzt wichtig zu wissen, ob Kontakt zu Vögeln bestanden hat. Über eine Blutuntersuchung ist ein Kontakt mit dem Krankheitserreger nachweisbar. Unerkannte Infektionen können beim Menschen zum Tode führen.

Hauptsächlich Papageien und Sittiche können den Erreger beherbergen. Dort heißt die Krankheit Psittakose und ist anzeigepflichtig. Tritt sie bei anderen Vögeln, wie Fasane, Wachteln etc. auf, heißt sie Ornithose und ist lediglich meldepflichtig.  

Damit das Wissen über die Psittakosegefahren weit verbreitet ist und der Weg von möglicherweise infizierten Papageien und Sittichen nachvollzogen werden kann, sind in der nachfolgenden Psittakose-Verordnung bestimmte Dinge vorgeschrieben:

1. Jeder, der mit Sittichen oder Papageien züchtet oder handelt muss beim Veterinäramt eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.

2. Papageien und Sittiche müssen gekennzeichnet sein (in der Regel bestimmte Ringe)

3. Händler und Züchter von Papageien und Sittichen müssen über die Zu- und Abgänge von Vögeln genau Buch führen inkl. vollständiger Anschriften der Erwerber oder Verkäufer.

Angaben über die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Vogelhaltung können Sie unter der Rubrik Tierschutz auf dieser Seite nachlesen. 

    

 

 

 

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