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Psittakose

Psittakose, auch Papageienkrankheit genannt, ist eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit. Vor dem Hintergrund der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der Erkrankung und der Tatsache, dass Deutschland der einzige Mitgliedstaat war, in dem die Psittakose bekämpft wurde, erfolgte im Herbst 2012 die Aufhebung der Psittakose-Verordnung.

Der Krankheitserreger heißt Chlamydophila psittaci und wird bei infizierten Tieren vorwiegend über den Kot ausgeschieden. Dieser trocknet ein und wird auch über die vermehrt beim Vogel vorhandene Luftbewegung aufgewirbelt und vom Menschen oder anderen Vögeln eingeatmet. Infizierte Vögel zeigen oft keine Krankheitsanzeichen, teilweise verenden die Tiere aber auch plötzlich ohne andere Symptome. Klinische Krankheitsanzeichen beim Menschen sind grippeähnliche Symptome wie Fieber, Gliederschmerzen, Lungenbeschwerden. Da nur ganz bestimmte Antibiotika helfen, ist es für den behandelnden Arzt wichtig zu wissen, ob Kontakt zu Vögeln bestanden hat. Über eine Blutuntersuchung ist ein Kontakt mit dem Krankheitserreger nachweisbar. Unerkannte Infektionen können beim Menschen zum Tode führen.

Hauptsächlich Papageien und Sittiche können den Erreger beherbergen. Dort heißt die Krankheit Psittakose. Tritt sie bei anderen Vögeln, wie Fasane, Wachteln etc. auf, heißt sie Ornithose. Während die Psittakose früher anzeigepflichtig und die Ornithose nur meldepflichtig war, gilt die Meldepflicht mittlerweile für beide gleich.  

Die Beringungspflicht nach dem Tierseuchenrecht von Papageien und Sittichen besteht nicht mehr. Häufig ist diese aus artenschutzrechtlichen Gründen aber noch erforderlich. Näheres hierzu teilen Ihnen die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte mit.

Angaben über die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Vogelhaltung können Sie unter der Rubrik Tierschutz auf dieser Seite nachlesen. 

  

 

 

 

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