GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Schweinekennzeichnung

Schweine müssen spätestens mit dem Absetzen im Ursprungsbetrieb gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken sind weiß und in der Mitte offen. Neben DE für Deutschland tragen sie das KFZ-Kennzeichen des Landkreises des Betriebes und eine für den Betrieb individuelle siebenstellige Nummer.

Verliert ein Schwein seine Ohrmarke oder ist sie unleserlich geworden, so ist unmittelbar eine Nachkennzeichnung mittels Betriebsohrmarke durchzuführen. In Endmastbetrieben geht dies auch mittels Tätowierstempel mit den entsprechenden Betriebsangaben.

Ein Tierhalter darf ein Schwein in seinen Bestand nur übernehmen, soweit es ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. Diese Vorschrift gilt auch für die Übernahme durch Transportunternehmen.

Die Ohrmarkenbestellung läuft über die Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit). Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur entsprechenden Internetseite. Die Ohrmarken werden dann zugeschickt.

  

 

 

 

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