Schweinekennzeichnung
Schweine müssen spätestens mit dem Absetzen im Ursprungsbetrieb gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken sind weiß und in der Mitte offen. Neben DE für deutschland tragen sie das KFZ-Kennezichen des Landkreises des Betriebes und eine für den Betrieb individuelle siebenstellige Nummer.
Verliert ein Schweine seine Ohrmarke oder ist sie unleserlich geworden, so ist unmittelbar eine Nachkennzeichnung mittels Betriebsohrmarke durchzuführen. In Endmastbetrieben geht dies auch mittels Tätowierstempel mit den entsprechenden Betriebsangaben.
Ein Tierhalter darf ein Schwein in seinen Bestand nur übernehmen, soweit es ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. Diese Vorschrift gilt auch für die Übernahme durch Transportunternehmen.
Die Ohrmarken werden mittels des nachstehenden Vordrucks beim Veterinäramt bestellt. Das Veterinäramt leitet die Bestellung an die von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ausgewählte Herstellerfirma weiter. Die Ohrmarken werden dann zugeschickt.