PCB/Dioxin auf Weideflächen
In den letzten Jahren hat es vermehrt Grenzwertüberschreitungen an Gehalten von Dioxinen oder dioxinähnlichen polychorierten Biphenylen (dioxinähnliche PCBs) im Aufwuchs von Grünlandflächen in Gewässernähe gegeben. Anfänglich erfolgten Nachweise an der Ems, später an der Elbe und Anfang November 2008 an der Weser und dem Jadebusen, zunächst im Bereich des Landkreises Wesermarsch. Hier überschritten zwei von fünf Futterproben in einer nichtamtlichen Untersuchung den Grenzwert. Es handelt sich nicht um sehr hohe Werte, sondern um Spuren. Der Zweckverband ging wie folgt vor:
- Auswertung welche Aussendeichsflächen von wem landwirtschaftlich genutzt werden.
- Fragebogenverteilung und Auswertung besonders hinsichtlich Nutzung der Aussendeichsflächen und Verwertung des Futters. Nach Auswertung ergab sich eine Risikoeinstufung.
- Von Betrieben mit der höchsten Risikoeinstufung wurde - soweit noch Tiere, die dort geweidet hatten, vorhanden waren, nach der Schlachtung Proben genommen und auf Dioxin/PCB-Belastung untersucht. Das Ergebnis machte keine Reglementierung des Fleisches notwendig.
- Speziell von Betrieben mit Flächen im Aussendeichsbereich wurden Sammelmilchproben auf Dioxin/PCB untersucht. Die Werte lagen überwiegend sogar unter dem Landesdurchschnitt.
Die Federführung liegt beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und dem LAVES als zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde. Das Ministerium betont, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Die Ursache ist noch vollkommen unbekannt. Das Ministerium vermutet nicht eine Kontamination durch Überschwemmungen, sondern eher über Luft. Es ist davon auszugehen, dass die Problematik nicht auf bestimmte Gebiete begrenzt ist. Es gibt auch die Theorie, dass es nur der derzeitige Nachweis von Schadstoffbelastungen ist, die vor Jahrzehnten noch höher waren. Das Ministerium möchte eine sogenannte "Dioxinlandkarte" erstellen.
Nach Stand der bisherigen Erkenntnisse wurden keine sogenannten "Risikobetriebe" festgestellt. Es gibt derzeit also keine veterinärrechtlichen Beschränkungen von landwirtschaftlichen Betrieben im Gebiet des Zweckverbandes.Bundesweit wird aber grundsätzlich vor dem Verzehr von Schaflebern gewarnt, weil die Dioxinbelastung dieses Produktes hoch sein kann.