Vogelgrippe
Es gibt viele Bezeichnungen für die selbe Erkrankung. Neben Vogelgrippe heißt sie auch Geflügelinfluenza oder Klassische Geflügelpest oder hochpathogene aviäre Influenza (HPAI). Der letzte Begriff trifft die Krankheitsbezeichnung gut, denn es geht vorwiegend um eine Ansteckung mit Influenzaviren und mit solchen Typen, die stark krank machen. Dies ist derzeit vorwiegend der Typ H5N1. Neben diesem gibt es auch Stämme, die nur wenig krank machende Eigenschaften haben, Erkrankungen hiermit werden als low pathogen avian influenza (LPAI) genannt und verursachen nicht in dem Umfang das Krankheitsbild der Vogelgrippe. Es besteht dann die Gefahr, dass durch Passagen in mehreren Tierbeständen die krankmachenden Eigenschaften zunehmen, da Influenzaviren ihre Eigenschaften verhältnismäßig schnell ändern können. Deshalb müssen auch bei LPAI bestimmte Maßnahmen ergriffen werden.
Am empfänglichsten gegen Vogelgrippe sind Hühner und Puten. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Tierseuche. Bei engem Kontakt zwischen Tier und Mensch ist im Einzelfall eine Ansteckung des Menschen nicht ausgeschlossen. Gefährlich kann es werden, wenn der Mensch an einer menschlichen Grippe (Influenzainfektion) erkrankt ist und zeitgleich auf den krankmachenden Vogelgrippeerreger trifft. Dann kann sich gegebenenfalls aus dem Tier- und dem Menschenvirus ein neuer Typ ergeben, der bei den Menschen zu einer schweren Grippeepidemie führen könnte.
Derzeit kommen weltweit Vogelgrippefälle vor. Der Schwerpunkt liegt in Asien. Dort, wo Geflügel häufig mit im Wohnbereich gehalten wird, hat es immer wieder beim Menschen einzelne Todesfälle gegeben, aber keine Virusneukombination mit Epidemie.
In den letzten Jahren hat es auch in Deutschland immer wieder einzelne Vogelgrippefälle beim Hausgeflügel gegeben. Einschleppungsursache ist in der Regel eine Ansteckung über infizierte Wildvögel. Je nach Medienpräsenz des Themas werden unterschiedlich viele tote Wildvögel gemeldet, teilweise herrschte eine richtige Hysterie. Es wird hierzu angemerkt, dass es Millionen von Vögeln in Deutschland gibt mit einer Lebenserwartung von häufig wenigen Jahren. Daher stellt das Auffinden von toten Vögeln, vermehrt am Ende von strengen Wintern ein natürliches Ereignis dar. Insbesondere Singvögel sind für das Vogelgrippegeschehen nicht sonderlich interessant, weil sie nicht die Hauptinfektionsquelle sind. Sollten allerdings auffällig viele tote Vögel in einem umgrenzten Gebiet aufgefunden werden, und hierbei insbesondere die Hauptüberträger wie Wasservögel (Wildenten, Gänse, Schwäne etc.) ist das Veterinäramt zu benachrichtigen. Routinemäßig wird im Küstenbereich ein Wildvogelmonitoring durchgeführt, d. h. es werden zahlreiche Kotproben und dergleichen von Wildvögeln auf das Vorhandensein des Vogelgrippeerregers durchgeführt. Im Zweckverbandsgebiet waren bisher alle Proben in Ordnung. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch hier der eine oder andere Wildvogel den Vogelgrippeerreger unerkannt in sich trägt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist Geflügelpest nicht gefährlich – selbst Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel können nach Erhitzung ohne Bedenken verzehrt werden.
Infiziertes Hausgeflügel zeigt folgende Erkrankungserscheinungen:
hohes Fieber
Appetitlosigkeit
drastischer Rückgang der Legeleistung
hochgradige Apathie
ausgeprägtes Kropfödem
Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
plötzlich auftretende zahlreiche Todesfälle
Grundsätzlich ist Geflügel in Ställen oder vor Wildvogelkontakt gesichert zu halten (§ 13 Geflügelpest-Verordnung). Ausnahmen müssen genehmigt werden (siehe oben unter Aufstallung). Wassergeflügel kann Überträger sein, ohne selbst Krankheitserscheinungen zu haben, daher gelten für Enten und Gänse in genehmigter Freilandhaltung gesonderte Untersuchungsverpflichtungen (siehe auch § 13 Geflügelpest-Verordnung).