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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Salmonellen der Schweine

Bezüglich Salmonellenbekämpfung bei den Schweinen gibt es Planungen der EU über weitergehende Regelungen. In Deutschland ist derzeit die Schweine-Salmonellen-Verordnung gültig. Mit den Regelungen dieser Verordnung wird ein ganz anderer Weg als bei den Rindern gegangen. Zunächst gilt die Regelung nur für Betriebe bestimmter Größe, die Mastschweine an Schlachtbetriebe abgeben (Endmastbetriebe). Dann wird auch nicht auf Salmonellen direkt untersucht, sondern auf Antikörper. Es wird also untersucht, ob die Tiere im Laufe ihres Lebens Kontakt mit Salmonellen gehabt haben, nicht, ob gerade jetzt Salmonellen vorhanden sind. Es handelt sich dabei auch nicht um amtliche Untersuchungen, sondern der Tierhalter ist verpflichtet, solche Untersuchungen selber in Auftrag zu geben. Die Proben können auch im Schlachtbetrieb mittels Fleischsaftprobe vom toten Tier genommen werden. Der Tierhalter ist im Rahmen seiner Eigenkontrolle selbst verpflichtet die Untersuchungsergebnisse auszuwerten und bei einem positiven Anteil von 40% oder mehr das zuständige Veterinäramt zu informieren. Näheres ist in den nachstehenden Links nachzulesen.

  

 

 

 

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