BVD unverdächtiger Bestand
Ein negativ untersuchtes Rind oder die Mutter eines nevativ untersuchten Rindes sind BVD unverdächtig. Aber auch ein ganzer Bestand kann den Status BVD-unverdächtiger Bestand erhalten. Der Vorteil ist, dass er Kälber an einen reinen Mastbetrieb ohne Weidegang mit anschließender Schlachtung ohne vorherige Untersuchung abgeben kann.
Wie bekommt man den Status BVD-unverdächtiger Bestand?
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Es müssen alle Rinder des Bestandes (auch die Masttiere) negativ auf BVD untersucht sein.
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Danach müssen mindestens 12 Monate lang alle im Bestand geborenen Kälber (weiblich und männlich) negativ auf BVD untersucht sein (siehe Ohrstanze)
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Es dürfen nur negativ auf BVD untersuchte Tiere zugekauft werden
Was gilt für Betriebe, die bisher dem alten Niedersächsischem Bekämpfungsverfahren beigetreten waren?
Betriebe, die das alte Verfahren mit Untersuchung und Impfung gemäß der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse durchgeführt haben, können in 2011 als BVD unverdächtig gemäß der neuen BVD-Verordnung angesehen werden, wenn
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ab Juni 2010 alle im Bestand geborenen Kälber mittels Ohrstanze auf BVD negativ untersucht werden,
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alle bisher noch nicht negativ auf BVD untersuchten Rinder (Zucht und Mast) noch in 2010 auf BVD untersucht werden (Rinder, die den Bestand noch bis zum 01.01.2011 verlassen, z.B. schwere Mastbullen, sind hiervon ausgenommen),
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nur negativ auf BVD untersuchte Tiere zugekauft werden.