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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

BVD-Bekämpfungsprogramm mittels Ohrstanze


Da ein dauerhafter Virusausscheider nur während der ersten Monate der Trächtigkeit im Mutterleib entsteht, ist die Untersuchung der neugeborenen Kälber der wichtigste Punkt um die Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen. Da Blutproben nach Aufnahme von Kolostralmilch (Biestmilch) bis zum Alter des Kalbes von 30 Tagen kein sicheres Ergebnis bringen, ist Mittel der Wahl die Untersuchung einer Gewebeprobe, dort ist stört die Biestmilchaufnahme die Untersuchung nicht. Daher wurde entschieden, dass ab Juni 2010 ein System eingeführt wurde, in dem der Tierhalter selber bei der Kennzeichnung der Kälber mit Ohrmarken mit der Ohrmarkenzange automatisch eine kleinste Gewebeprobe entnimmt und zur Untersuchung einschickt. Ist das Untersuchungsergebnis negativ, also es wurde kein BVD-Virus festgestellt, gilt das Kalb als BVD-unverdächtig und muss im ganzen Leben nicht mehr auf BVD untersucht werden, da ein Dauerausscheider ja nur im Mutterleib entsteht.

Falls die Mutter ein Dauerausscheider gewesen sein sollte, hätte sie während der Trächtigkeit zwangsläufig das Kalb im Mutterleib infiziert. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ist das Kalb negativ untersucht, ist die Mutter automatisch auch negativ mituntersucht.

In der Praxis läuft das Untersuchungsgeschehen in Niedersachsen wie folgt ab:

1. Der Tierhalter bekommt seit Juni 2010, wenn er neue Ohrmarken bestellt, einen neuen Ohrmarkentyp, die mit kleinen zusätzlichen Gewebeprobenröhrchen ausgestattet sind, eine neue spezielle Ohrmarkenzange und gleichzeitig alles für den Probenversand zugeschickt.

2. Der Tierhalter kennzeichnet wie gewöhnlich sein Kalb kurz nach der Geburt. Bei dem Einkneifen der Ohrmarken wurde automatisch von beiden Ohren winzige Gewebeproben gewonnen, die in die Gewebeprobenröhrchen reingedrückt wurden. Diese beiden Proberöhrchen haben auch die Ohrmarkenkennung und müssen vom Tierhalter gemäß dem mitgeschickten Probenversandmaterial eingepackt werden. Auf einer mitgelieferten Karte muss der Tierhalter unterzeichnen und Proben sowie Karte werden vom Tierhalter mit dem beiliegenden fertig adressiertem Freiumschlag an das Untersuchungsamt geschickt. Um einen Aufdruck mit dem Untersuchungsergebnis auf dem Stammdatenblatt zu bekommen, ist es wichtig, dass die Probe schon am dritten Lebenstag des Kalbes abgeschickt wird. Nun muss der Tierhalter nur noch wie gewohnt die Geburt in HITer anmelden (der Versand der Proben und der Karte als Untersuchungsantrag ersetzt nicht die übliche Geburtsmeldung in HITier!!). Damit ist seine Arbeit in dem Verfahren beendet.

3. Das Untersuchungsinstitut leitet den Untersuchungsbefund elektronisch an das zuständige Veterinäramt und das leitet den Befund elektronisch an die zentrale Rinderdatenbank HITier weiter. Dort steht dann auch für den Tierhalter lesbar der Untersuchungsbefund für das Kalb und wenn das Kalb negativ untersucht wurde auch der negative Befund für die Mutter. Ist dies alles vor dem zum 11. Lebenstag des Kalbes geschehen, druckt VIT Verden bei negativem Untersuchungsbefund die Worte BVD unverdächtig auf das Stammdatenblatt und schickt dies dem Tierhalter zu. Weitere Atteste sind dann nicht notwendig. Ein weiterer schriftlicher Befund wird nicht erstellt.

  

 

 

 

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