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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

BHV1 Reagenten schnellstens merzen

Bundesweit wächst der Druck, dass die BHV1-Sanierung abgeschlossen wird. Daher kommen auch auf niedersächsische Betriebe Änderungen zu:

  1. Wer noch Reagenten im Bestand hat, muss den gesamten Bestand impfen.
  2. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse halbiert ab 01.07.2010 die Impfbeihilfe auf ca. 1.- Euro pro Impfung, die Impfungen sind in HITier zu dokumentieren.
  3. Die volle Beihilfe bei Blutentnahmen gibt es nur bei Verwendung des elektronisch lesbaren Untersuchungsantrages aus HITier.
  4. Die Tierseuchenkasse wird ab 2011 den Beitrag für nicht BHV1-freie Betriebe pro Rind wahrscheinlich auf rund 12 Euro anheben.

Da sich immer mehr Regionen oder Länder im In- und Ausland den Status eines Schutzgebietes geben, ist dorthin eine Vermarktung erst nach Quarantäne und zusätzlicher Blutuntersuchung möglich. Diese Tiere dürfen nicht geimpft worden sein. Die lokalen Tierseuchenkuratorien bieten Ausmerzungszuschüsse (siehe unter Tierseuchen allgemein)

    

BHV1/IBR

BHV1 ist die Abkürzung für Bovine (Rinderspezifische) Herpes Virus 1 -Infektion. Bei dieser Infektion gibt es unterschiedliche Verlaufsformen. Während bei einigen Tieren eine Infektion lediglich bei entsprechenden Untersuchungen auffallen und die Rinder keinerlei Krankheitsanzeichen gezeigt haben, können andere Tiere schwer mit Fieber und starken Entzündungen der oberen Atemwege erkranken. Daher auch die Bezeichnung Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (Entzündung der Nase- und Luftröhre). Hauptgrund der staatlichen Bekämpfung sind aber starke Handelsbeschränkungen für nicht freie Tiere.

Eine Bekämpfung ist Pflicht. Jeder Rinderhalter - ausgenommen reine Rindermäster mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung - muss mindestens alle 12 Monate seinen Rinderbestand untersuchen lassen. Untersuchungspflichtig sind alle Zucht- und Nutzrinder ab einem Alter von 9 Monaten. Hat ein Betrieb den Status BHV1-frei erlangt und mindestens 30 % des Bestandes sind Kühe, besteht nur eine Untersuchungspflicht aller über 24 Monate alten Rinder. Bei Milchviehhaltern ohne geimpfte Tiere im Bestand ist auch eine Untersuchung über Tankmilchproben möglich. 

Sehr wichtig ist die Vorschrift, dass nur Tiere mit einem amtlichen Attest vom Veterinäramt über die BHV1-Freiheit in einen Bestand eingestellt werden dürfen. Hiervon ausgenommen sind nur reine Rindermastbetriebe mit ganzjähriger Stallhaltung und ausschließlicher Abgabe der Tiere zur Schlachtung. Verstöße hiergegen werden mit deutlichen Bußgeldern geahndet. Da die Betriebe ohne Zukauf mit amtlichem Attest die gesamte Sanierung gefährden, behält sich die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Rückforderung sämtlicher bisheriger Kostenübernahmen von Impfungen und Untersuchungen vor.

Da es sich um eine Infektion mit einem Herpesvirus handelt, ist ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger und kann in Stresssituationen wie Abkalbung, Krankheit oder Transport wieder Virus ausscheiden und andere Tiere infizieren. Um die Virusausscheidung zu verringern, eine Infektion  freier Rinder zu minimieren und vor allem Schutz vor klinischen Erkrankungen zu geben, werden grundsätzlich in nicht BHV1-freien Betrieben alle Rinder über 3 Monate schutzgeimpft. Bei Vorlage und amtlicher Genehmigung eines Sanierungskonzeptes mit Ziel der Freiheit des Rinderbestandes innerhalb von drei Jahren, kann die Impfung auf weniger Tiere beschränkt werden. Verpflichtend ist aber auch dann die regelmäßige Impfung aller Virusträger. Nach erstmaliger Impfung ist eine Wiederholung nach 3-4 Wochen notwendig. Die so grundimmunisierten Tiere müssen nach 3-6 Monaten erneut geimpft werden. Weitere Impfungen sind dann alle 6 Monate durchzuführen.  

Eine Kurzfassung des Bekämpfungsprogrammes können Sie über nachstehenden Link öffnen. Auf der linken Seite finden Sie die Rechtsvorschriften bezüglich BHV1 und zahlreiche Vordrucke wie Impflisten, Attestanforderungen und die Anleitung, wie Sie als Rinderhalter oder Tierarzt maschinenlesbare Untersuchungsanträge aus dem Internet herunterladen können.  

    

 

 

 

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