GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Rechtsvorschriften BHV1

Eine EU-Rechtsvorschrift zur BHV1-Bekämpfung gibt es derzeit nicht, außer das bestimmte Länder und Gebiete einen anerkannten Freiheitsstatus zuerkannt bekommen haben.

Deutschlandweit einheitlich gilt die BHV1-Verordnung des Bundes. Diese ist nachstehden aufgeführt. Sie regelt unter anderem die Untersuchungs- und Impfintervalle sowie die Attestpflicht bei Zukauf von Tieren.

Regelungen, die nur in Niedersachsen gelten, stehen in der BHV1-Verordnung des Landes Niedersachsen. Hier ist unter anderem die Verpflichtung der Gesamtbestandsimpfung und die Kennzeichnung von Reagenten mit roten Ohrmarken vorgeschrieben worden.

Außerdem ist die BHV1-Bekämpfungsleitlinie des Landes Niedersachsen mit Detailregelungen nachstehend aufgeführt. Hieran hat sich praktisch jeder zu halten, der Mittel der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Untersuchungs- und Impfkosten) in Anspruch nimmt.

Die Durchführungshinweise des Nds. Ministeriums sind mehr an die Veterinärämter gerichtet und werden derzeit überarbeitet.

Zusätzlich können Landkreise oder kreisfreie Städte für Ihr Gebiet noch spezielle Regelungen treffen. Die Landkreise Wesermarsch und Wittmund haben solche BHV1-Kreisverordnungen erlassen. Auch diese sind nachstehend aufgeführt.  

    

 

 

 

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