Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland seit dem Jahr 2006 vorhanden. Der Serotyp 8 wurde damals erstmals in Europa im Dreieck Niederlande, Belgien und Deutschland festgestellt. Er hat sich mittlerweile fast auf ganz Europa ausgeweitet. Später nahte aus Frankreich der Serotyp 1, der wohl wegen der großflächigen Impfaktion dort nicht weiter fortgeschritten ist und bisher nicht in Deutschland festgestellt wurde.
Im Gebiet des Zweckverbandes ist bisher nur der Serotyp 8 aufgetreten, im Jahr 2007 mit 76 Fällen und im Jahr 2008 mit über 303 Fällen, als eine massive Viruslast über das gebiet des Zweckverbandes zog. Hier konnte die Impfung Schlimmeres verhindern. Dank der Massenimpfaktion ist in 2009 im Zweckverbandsgebiet kein Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt worden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine für Menschen ungefährliche Tierkrankheit. Sie tritt überwiegend bei feuchtwarmen Wetter im Herbst auf und wird ausschließlich über 1–3 mm kleine, gedrungene Mückenarten - sogenannte Gnitzen - übertragen. Die Gnitzen sind hauptsächlich zwischen Abend- und Morgendämmerung aktiv und befallen vor allem Tiere im offenen Gelände. Die Gnitzen sind seltener in festen Gebäuden anzutreffen.
Neben infizierten Tieren ohne Krankheitserscheinungen wurden bei dem Seuchenzug vermehrt deutlich erkrankte Tiere festgestellt. Typische Symptome sind entzündlich gerötete Augen, massive entzündliche Veränderungen im Maulbereich, Kopfschwellungen, hohes Fieber, oft in Verbindung mit Lungenentzündungen und Aborte. Häufig ist das Euter teilweise bläulich verfärbt, bei Schafen auch die Zunge. Todesfälle sind insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern nicht auszuschließen. Häufig wird vermehrt nur akut hohes Fieber, bei Milchkühen verbunden mit einem drastischen Milchrückgang, festgestellt. Insbesondere bei Jungrindern ist die Abortrate sehr hoch. Schwer infizierte Tiere sind oft dauerhaft leistungsgemindert.
Einen guten Schutz gibt die Schutzimpfung. Ein Impfstoff wird gegen den Serotypen 8 eingesetzt.
Es gelten bei Exporten/Verbringungen noch Handelsrestriktionen wegen der 150 Kilometer Zone um die Ausbrüche, die unter anderem das gesamte Bundesgebiet umfasst.
Nähere Angaben zu Handelsrestriktionen und Impfung finden Sie auf den Unterseiten oben links.