GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Schaf- und Ziegenkennzeichnung

Zum Jahr 2010  ist die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen eingeführt worden. 

Die Schaf- und Ziegenkennzeichnung ist in der Viehverkehrsverordnung recht kompliziert geregelt. In der Praxis sieht die Kennzeichnung aber einfacher aus:

Grundsätzlich müssen alle Schafe und Ziegen spätestens im Alter von 9 Monaten, aber unbedingt vor dem Verlassen des Bestandes, gekennzeichnet werden.

Für alle Tiere, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden, reicht eine Kennzeichnung mit Bestandsohrmarken (DE + KFZ-Kennzeichen + siebenstellige Betriebsnummer) aus.

Die anderen Schafe und Ziegen, die ab dem 01.01.2010 geboren werden, müssen mit einer Ohrmarke (DE+01[Tierartcode]+03+8 individuelle Kennzíffern für das Tier) und zusätzlich mit einer elektronisch lesbaren Ohrmarke versehen werden. Insbesondere bei kleinen Rassen mit kleinen Ohren kann die elektronisch lesbare  Ohrmarke auch durch einen elektronischen lesbaren Bolus, der in den Pansen eingeführt wird, ersetzt werden. Dies setzt aber Erfahrung beim Einbringen voraus.

Nähere Angaben, auch zum Verfahren bei Verlust von Ohrmarken können Sie den nachstehenden Links entnehmen.

Ein Tierhalter darf ein Schaf- oder eine Ziege in seinen Bestand nur übernehmen, soweit es ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. Diese Vorschrift gilt auch für die Übernahme durch Transportunternehmen.

Die Ohrmarken werden mittels des nachstehenden Vordrucks bei VIT Verden bestellt. Die Ohrmarken werden dann zugeschickt.

  

 

 

 

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