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Niedersächsische Tierseuchenkasse

Nach dem Tierseuchengesetz sind die Länder verpflichtet, Tierverluste durch Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen entstehen, zu ersetzen. Zu diesem Zweck wurde in Niedersachsen die Niedersächsische Tierseuchenkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes gegründet. Die Nutztier- und Pferdehalter haben eine Art "Pflichtmitgliedschaft in dieser Versicherung".  Am Anfang jedes Jahres muss der Tierhalter seine Tierzahlen melden, bei Rinder werden die Zahlen aus der zentralen Rinderdatenbank zu Grunde gelegt. Bei den meisten Tierarten sind Beiträge zu entrichten.

Neben der Zahlung von Entschädigungen kann die Tierseuchenkasse Zuschüsse zu den Kosten von Forschungsvorhaben gewähren, die der Feststellung, der Bekämpfung oder der Verhütung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen dienen. Weitere Aufgaben können der Tierseuchenkasse durch Gesetz übertragen werden; dazu gehört im Wesentlichen die Kostenübernahme und Abrechnung bei der Entsorgung von verendeten Vieh.

Bei vielen Tierkrankheiten werden Impfstoffe kostenfrei zur Verfügung gestellt und für die Tierarztkosten für Blutproben und Impfungen Beihilfen gewährt.

Näheres kann man dem nachstehenden Link auf die Internetseite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse entnehmen.

  

 

 

 

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