GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Dokumentationspflichten von Schweinehaltern

Bestandsregister und Meldungen an die zentrale Schweinedatenbank in HI-Tier

Wer Schweine übernimmt (also Zukauf oder dergleichen) hat dies innerhalb von sieben Tagen unter Angabe der Daten Anzahl der Tiere, Registriernummer Übernehmer, Registriernummer abgebender Betrieb und Datum der Übernahme der Tiere zu melden. Nur der aufnehmende Betrieb hat folglich zu melden, nicht der abgebende Betrieb und auch nicht Geburten. Außerdem haben Schweinehalter ein Bestandsregister zu führen. Ein Muster ist in dem nachfolgenden Link vorhanden. Dort müssen allerdings Geburten erfasst werden. Eine andere Möglichkeit ist die, das Bestandsregister über die zentrale Datenbank HI-Tier zu führen. Ein Link zu einem Einführungsvideo wie das funktioniert, ist auch unten zu finden.

Begleitpapier

Werden Schweine auf einen Viehmarkt oder Sammelstelle verbracht oder kommen von einem Viehmarkt oder eine Sammelstelle muss ein Begleitpapier ausgefüllt werden (Muster siehe Viehverkehrsverordnung, kann aber auch elektronisches Dokument sein). Dieses ausgefüllte Begleitpapier muss mitgegeben und vom Empfänger der Tiere mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.

  

 

 

 

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