GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Dokumentationspflichten von Rinderhaltern

Bestandsregister und Meldungen an die zentrale Rinderdatenbank in HI-Tier

Geburten von Rindern müssen innerhalb von 7 Tagen in der zentralen Rinderdatenbank in HI-Tier angemeldet werden. Zu- und Abgänge müssen unverzüglich dort angemeldet werden, wie z. B. Tierkauf, Tierverkauf, Verendungen, Hausschlachtung etc. Die Meldungen müssen unabhängig vom Eigentum an den Tieren durchgeführt werden, also auch bei Aufnahme von Pensionstiere in den Bestand. Auch Schlachtbetriebe und Tierkörperbeseitigungsanstalten müssen melden. Ferner müssen Rinderhalter auch über ein Bestandsregister verfügen. Dies kann auch ein tagaktueller Ausdruck aus HITier sein, ansonsten kann es per Hand geführt werden mit den entsprechenden Zu- und Abgangsdaten.

Rinderpass oder Stammdatenblatt

Nach der Anmeldung der Geburt eines Tieres in der zentralen Rinderdatenbank erhält der Tierhalter ein Stammdatenblatt zugeschickt, früher erfolgte die Übersendung eines Rinderpasses. Das Vorhandensein eines Rinderpasses oder Stammdatenblattes ist nicht mehr verpflichten, die Mitgabe beim Verkauf, der Schlachtung oder nach Verenden an das Tierkörperbeseitigungsunternehmen wird aber empfohlen, auch in Hinblick auf Feststellung des Alters des Tieres (BSE-Test). Wurden allle Stationen des Tieres auf der Rückseite des Stammdatenblattes lückenlos ausgefüllt, kann das Stammdatenblatt beim innergemeinschaftlichem Verbringen auch als Rinderpass angesehen werden, dann muss kein weiteres Dokument bestellt werden.   

  

 

 

 

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