GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Biosicherheit

Durch Maßnahmen der Biosicherheit soll erreicht werden, dass Krankheiten möglichst nicht in den Tierbestand eingeschleppt werden und falls doch, diese früh erkannt werden und eine weitere Verschleppung innerhalb des Bestandes vermieden wird. Für Schweinehaltungen gibt es schon konkrete Vorschriften im Bereich der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. Auch im Geflügelbereich gibt es in der Geflügelpestverordnung oder der Hühnersalmonellenverordnung schon bestimmte Maßregeln, um Einschleppungen zu verhindern. Im Rinderbereich gibt es außer dem Attestwesen bei BHV1 und Verbringungsbeschränkungen keine allgemeinen Vorschriften. Die Rinderhaltung ist entgegen der Haltung der anderen Tierarten - auch betriebsbedingt - ein sehr offener Bereich. Häufig liegen noch Anschlüsse für Futtermittellieferungen mitten im Stall, ohne Schutzkleidungswechsel laufen zahlreiche betriebsfremde Personen wie Tierärzte, Besamer, Viehhändler etc wie selbstverständlich durch die Stallungen und können so Krankheiten verbreiten. Maschinen und Transportanhänger werden ohne Zwischenreinigung und Desinfektion ausgeliehen. Und dies in einer Zeit, wo bedingt durch die immer weiter vorhandene Seuchenfreiheit (BHV1, BVD etc) und dem Auftreten exotischer Krankheiten eine Einschleppung in den Bestand immer stärkere fatale Folgen auch wirtschaftlicher Art haben kann.

Daher hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landwirtschaft und betroffener Berufsverbände eine Leitlinie zur Biosicherheit in rinderhaltenden Betrieben erarbeitet. Die Leitlinie soll eine reine Hilfestellung für die Betriebe sein. Sie ist keine bindende Rechtsvorschrift, alles ist freiwillig und die Leitlinie kennt nicht den absoluten Standard, sondern teilt die Maßnahmen in drei Stufen ein: Stufe 1 zeigt simple, leicht durchzuführende Lösungen auf, Stufe 2 gibt mehr Sicherheit, ist aber etwas aufwändiger und Stufe 3 gibt deutlich mehr Sicherheit, ist aber nicht immer mehr praktikabel. Jeder Betrieb kann sich aussuchen, welche Maßnahmen er bei welchem Punkt auf welcher Stufe ergreifen will und kann bei kritischeren Situation, wie zum Beispiel dem Ausbrechen von Tierkrankheiten in der Nachbarschaft, die Stufen erhöhen.  

Der Leitfaden hat die Möglichkeit der Verhinderung der Krankheitseinschleppung in vier wesentlichen Bereichen beleuchtet:
  1. Personen- und Fahrzeugverkehr (betriebseigenen Schutzkleidung, kurze Wege, Tiere fixieren etc)
  2. Tierverkehr (Maßnahmen bei Umstallungen, Quarantäne etc)
  3. Tiergesundheitsmanagement (Risikoorientierte Tierbeobachtung, Bestandsbetreuung etc)
  4. Landwirtschaftliches Bauen (Einplanung Hygienebereiche, kurze Wege für betriebsfremde Fahrzeuge und Personen etc)

Seit der Überarbeitung im Jahr 2016 ist auch eine Anlage 1 speziell für Biosicherheitsmaßnahmen gegen Paratuberkulose erstellt worden.

Aber lesen Sie am besten in den Leitlinien selber nach (nachstehender Link). Vieles ist einfach und gar nicht teuer, kann Ihnen aber ggf. den finanziellen Ruin wegen gefährlicher Krankheitseinschleppung verhindern.

Im Juli 2014 hat der Bund Empfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern bekannt gegeben. Neben einem allgemeinen Teil gibt es auch noch spezielle Teile zu Q-Fieber und Paratuberkulose. Die Empfehlungen können Sie auch im nachstehenden Link finden. Sollten Sie für Ihren Betrieb ein allgemeines Biosicherheitskonzept erstellen wollen, dann eignet sich der Leitfaden aus Niedersachsen besser.

  

 

 

 

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