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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Tierschutz in zoologischen Gärten oder Tierparks

In den letzten Jahren haben sich die Tierhaltungen in zoologischen Gärten und Tierparks in der Regel deutlich verbessert. Das Platzangebot wurde verbessert und eine bessere Strukturierung eingeführt. Einige Tierarten werden mittlerweile auf größeren Flächen zusammengehalten.

Im Zweckverbandsgebiet gibt es den Tierpark in Jaderberg.

Tierschutzrechtliche Vorgabe für die Haltung von Tieren in Zoos oder Tiergärten ist das Säugetiergutachten, soweit keine spezielleren Vorgaben vorhanden sind. Zu beachten ist, dass die Gutachter sich in den weitaus meisten Punkten einig waren, es aber in einigen Punkten für die Haltung spezieller Tierarten oder auch grundsätzlicher Dinge ein Differenzprotokoll gab, was am Ende des Gutachtens aufzufinden ist.

  

 

 

 

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