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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Tierschutzgerechte Stadttaubenbekämpfung

Stadttauben können, wenn eine Überpopulation vorhanden ist, ein Problem für die Kommunen und Eigentümer von Gebäuden werden. Damit die Bestandsregulierung nicht durch fragwürdige Tötungsaktionen, die obendrein auch nicht zu einer nachhaltigen Dezimierung der Tauben führen, erfolgen, wurde von verschiedenen im Tierschutzbereich aktiven Personen oder Organisationen ein Konzept erarbeitet. Das Konzept wurde vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium in der »Lose Blattsammlung zur tiergerechten Bestandskontrolle der Stadtpopulation« veröffentlicht. 

Kernpunkte des Konzeptes sind:

  • Errichtung von betreuten Taubenschlägen 
    Die Tauben werden in den Schlägen heimisch. Durch Gelegeaustausch wird der Nachwuchs drastisch reduziert, das natürliche Verhalten der Tauben aber kaum beeinträchtigt. Durch die Benutzung der Schläge fallen die größten Kotmengen auch dort an und können kontrolliert entsorgt werden. 
  • Errichtung kontrollierter Futterstellen
    Die Aufenthaltsorte der Tauben werden gezielt gelenkt, die Tiere adäquat mit Futter versorgt und nicht weiter verstreut, um sich unkontrolliert zu vermehren.                                                       
  • Einsatz einer »Taubenpille«
    Ein Einsatz war bisher mangels Vorhandensein eines zugelassenen Produktes nur im Forschungsbereich möglich. Der Einsatz einer »Taubenpille« wird nur im Rahmen des Gesamtkonzeptes empfohlen, also nicht als einzelne Maßnahme. Sie ermöglicht, Tauben auch außerhalb von Schlägen zu erreichen. Das Ausbringen der Taubenpille kann nur an kontrollierten Futterstellen erfolgen, an denen die Tiere sich durch die regelmäßige Füttern aufhalten. Aufgrund der Kosten für die Pille empfiehlt sich eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Aktionen an den Futterplätzen. 
  • Bestelladresse
    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover 
  

 

 

 

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