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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Pferde und Esel

Für Pferde und Esel gibt es keine speziellen tierschutzrechtlichen Rechtsvorschriften, aber zahlreiche Gutachten und Leitlinien.

Einiges soll nachfolgend besonders erwähnt werden:

Die Anbindehaltung von Pferden (Ständerhaltung) ist in Niedersachsen generell verboten. Werden Pferde nicht in Gruppen gehalten, müssen für Großperde die Boxen eine Grundfläche von ca. 3 Meter mal 4 Meter aufweisen. Da Pferde Herdentiere sind, sollen Sie nicht einzeln gehalten werden. Die Boxen müssen daher zumindest Sichtkontakte ermöglichen. Da Pferde ursprünglich Steppentiere sind, sind helle Stallungen wichtig.

Manchmal ist noch eine reine Stacheldrahtumzäunung oder Knotengitterzäune bei den Pferdeweiden anzutreffen. Dies ist nicht mehr statthaft. Solche Zäune müssen nach innen hin mit gut sichtbaren Litzen abgesichert sein. Pferde sind Fluchttiere, die bei Gefahr unter Umständen direkt in Stacheldrähte laufen und sich daran dann stark verletzen können. Eine ordnungsgemäße Pferdeweide ist mit einer breiten, gut sichtbaren Einzäunungen versehen. Litzen sind stark zu spannen. Umzäunungen regelmäßig zu kontrollieren. 

Häufig werden wir zu Pferden mit Hufrehe gerufen. Diese äußerst schmerzhafte Erkrankung der Hufe neigt zur Chronizität. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach Verbringen vor allem von Ponys auf besonders nährstoffreiche Weiden kommen wieder akute Reheschübe. Solch erkrankte Tiere bedürfen der tierärztlichen Behandlung und durch krankheitsbedingte Änderungen im Hufwachstum auch einer speziellen Hufpflege in kurzen Abständen.

Bezüglich der Gutachten wird auf die nachstehenden Links verwiesen. 

  

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