Landwirtschaftliche Nutztiere
Es gibt eine spezielle tierschutzrechtliche Vorschrift für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Dies ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Im allgemeinen Teil werden Dinge aufgeführt, die für alle landwirtschaftlichen Nutztiere gelten. Danach folgen spezielle Regelungen für nachfolgende Tiere:
Rinder: nur für Kälber bis 6 Monate
Schweine: alle Alters- und Nutzungsgruppen
Geflügel: nur Legehennen- und Masthühnerhaltung
Kaninchen: alle, bis auf Versuchstiere
Früher waren dort auch die Pelztiere aufgeführt. Regelungen hierzu findet man aber jetzt in dem Tiererzeugnis-Handels-Verbotsgesetz.
Suchen Sie Vorschriften zu diesen Tieren, können Sie unter dem nachstehenden Link in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die entsprechenden Rechtsvorgaben lesen.
Suchen Sie Gutachten oder Leitlinien zu anderen landwirtschaftlichen Nutztieren, dann schauen Sie auf der linken Seite in die entsprechenden Kapitel.
Zur Weiterentwicklung besserer Haltungsanforderungen wurde der Tierschutzplan Niedersachsen gegründet. Nähere Hinweise hierzu erhalten Sie hier