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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Landwirtschaftliche Nutztiere

Es gibt eine spezielle tierschutzrechtliche Vorschrift für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Dies ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Im allgemeinen Teil werden Dinge aufgeführt, die für alle landwirtschaftlichen Nutztiere gelten. Danach folgen spezielle Regelungen für nachfolgende Tiere:

Rinder: nur für Kälber bis 6 Monate

Schweine: alle Alters- und Nutzungsgruppen

Geflügel: nur Legehennenhaltung

Pelztiere: alle 

Suchen Sie Vorschriften zu diesen Tieren, können Sie unter dem nachstehenden Link in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die entsprechenden Rechtsvorgaben lesen.

Suchen Sie Gutachten oder Leitlinien zu anderen landwirtschaftlichen Nutztieren oder suchen Sie Vorschriften zu Transporten von landwirtschaftlichen Nutztieren, dann schauen Sie auf der linken Seite in die entsprechenden Kapitel. 

    

 

 

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