Tierschutz in der Geflügelhaltung
Neben den allgemeinen Vorschriften im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es spezielle Rechtsvorschriften nur für die Legehennenhaltung. Diese stehen im gesonderten Kapitel in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (siehe unter der Seite "Landwirtschaftl. Nutztiere"). In absehbarer Zeit werden konkrete Vorschriften für die Haltung von Masthühnern hinzukommen, da die Umsetzung der Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 in nationales Recht ansteht.
In Niedersachsen hat es auf Grund bisher fehlender konkreter Rechtsvorschriften intensive Gespräche mit der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft über freiwillige Vereinbarungen bezüglich Haltungsanforderungen gegeben. Vor allem die in diesem Verband organisierten Geflügelhalter haben diese freiwilligen Vereinbarungen unterzeichnet und sich somit selber verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. Ziel ist, diese Vereinbarungen nicht als Stand zu halten, sondern die Haltungsanforderungen weiter den neuesten Erkenntnissen anzupassen. Die Vereinbarungen sind aber Mindeststandard bei Tierschutzkontrollen.
Nachstehend sind einige Beispiele aufgeführt. Einige dieser Vereinbarungen sind mittlerweile abgelaufen, es finden aber derzeit Gespräche zwecks Überarbeitung statt.