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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Heimtiere

Insbesondere für Familien mit Kindern ist die Heimtierhaltung ein guter Einstieg für das Erlernen des Umgangs mit Tieren. Es ist allerdings zu beachten, dass Kinder je nach Alter alleine oft nicht in der Lage sind, die Tiere ordnungsgemäß zu versorgen. Daher bedarf es einer Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person. Nicht umsonst ist im Tierschutzgesetz festgelegt, dass Tiere erst an Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren abgegeben werden dürfen.


Nähere Informationen zu den Haltungen der verschiedenen Tiere können Sie unter dem nachstehenden Link der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) entnehmen. Bezüglich der Vogelhaltung wird aber auf das besondere Kapitel auf dieser Homepage verwiesen, da die Merkblätter der TVT in diesem Punkt nicht immer mit den niedersächsischen Vorgaben übereinstimmen.


Zu den Tieren im Einzelnen wird hier nur jeweils folgendes angemerkt:

Hamster sind nachtaktiv, Ihre Kinder wahrscheinlich nicht. Während Ihre Kinder nachts schlafen wollen oder sollen und durch die nächtlichen Aktivitäten der Tiere gestört sind, möchten die Hamster gerne tagsüber ausruhen und nicht von den Kindern aus der Schlafhöhle geholt werden. An Hamstern haben die Kinder nicht sehr lange Freude, da sie früh mit ca. 2 Jahren sterben.

Meerschweinchen sind tagaktiv und gesellige Tiere. Eine Einzelhaltung ist keine tierschutzgerechte Unterbringung. Meerschweinchen werden durchschnittlich 5-8 Jahr alt.

Werden Kaninchen gewerbsmäßig als Nutztiere gehalten, gelten die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

  

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