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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Durchfuhr über Land (Transit)

Mit Durchfuhr über Land sind die Fälle gemeint:

Die Waren stammen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und sollen nur über das Gebiet der Europäischen Union in andere Drittländer transportiert werden. Es handelt sich also beispielsweise um Container mit Geflügelfleisch aus Brasilien, die im JadeWeserPort abgeladen werden, um sie per Bahn oder LKW in Länder außerhalb der Europäischen Union wie z. B. nach Belarus (Weißrußland) zu bringen. 

Für die für eine Durchfuhr bestimmten Waren, die nicht EU-konform sind, gelten folgende Regelungen:

  • Die Sendung wurde an der Grenzkontrollstelle Dokumentenprüfungen und Nämlichkeitskontrollen mit positivem Ausgang unterzogen (siehe Einfuhr);
  • Im Verdachtsfall findet auch eine Warenuntersuchung statt;
  • Die Sendung wird vom GGED begleitet und verlässt die Grenzkontrollstelle in Fahrzeugen oder Transportbehältern, die von der Behörde an der Grenzkontrollstelle verplombt wurden;
  • Die Sendung muss unmittelbar unter zollamtlicher Überwachung transportiert werden, ohne dass die Waren entladen oder aufgeteilt werden, wobei der Transport von der Grenzkontrollstelle zu einem der folgenden Bestimmungsorte höchstens 15 Tagen dauert:
  • einer Grenzkontrollstelle zum Verlassen des Gebiets der Union;
  • einem zugelassenen Lagerhaus;
  • einem auf dem Gebiet der Union befindlichen NATO- oder US-Militärstützpunkt;
  • einem Schiff, das die Union verlässt, bei einer Sendung, die für die Versorgung von Schiffen bestimmt ist.


 

  

 

 

 

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