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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Rechtsvorschriften BHV1

Eine EU-Rechtsvorschrift zur BHV1-Bekämpfung gibt es derzeit nicht, außer das bestimmte Länder und Gebiete, unter anderem auch Niedersachsen, einen anerkannten Freiheitsstatus zuerkannt bekommen haben. Dies ist in der Entscheidung 2004/558/EG zu finden.

Deutschlandweit einheitlich gilt die BHV1-Verordnung des Bundes. Diese ist nachstehend aufgeführt. Sie regelt unter anderem die Untersuchungsintervalle sowie die Attestpflicht bei Zukauf von Tieren.

Regelungen, die nur in Niedersachsen gelten, stehen in der BHV1-Verordnung des Landes Niedersachsen. Hier ist unter anderem das Weideauftriebsverbot und das Verbot der Einstellung geimpfter Rinder vorgeschrieben worden.

Die Durchführungshinweise und Ausführungshinweise des Nds. Ministeriums sind mehr an die Veterinärämter gerichtet.

Zusätzlich können Landkreise oder kreisfreie Städte für Ihr Gebiet noch spezielle Regelungen treffen. Der Landkreise Wesermarsch hat eine solche BHV1-Kreisverordnung erlassen. Auch diese ist nachstehend aufgeführt. Da sie inhaltlich überholt ist, wird sie in Kürze aufgehoben. 

  

 

 

 

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