Dioxine und PCB's in Lebensmitteln
Dioxine entstehen als Abfallprodukte und werden nicht bewusst hergestellt. Sie entstehen bei Verbrennungsprozessen und fielen früher bei der Produktion von Pflanzenschutzmitteln und der Papierherstellung an. Die dioxinähnlichen polychorierten
Biphenylen (dioxinähnliche PCBs) wurden allerdings bewusst hergestellt, unter anderem um ihre Hitzestabilität bei der Herstellung von Kondensatoren etc zu nutzen. Zum damaligen Zeitpunkt war die Giftigkeit noch nicht so bekannt. Seit in den 80iger Jahren das Bewusstsein für die Gefährlichkeit gestiegen ist, gibt es durch zahlreiche Verbote und Einführung von strengen Grenzwerten einen starken Rückgang von Dioxinen und PCBs. Da sich PCBs und Dioxine sehr schwer in der Umwelt abbauen, sind vor Jahrzehnten kontaminierte Flächen heute oft noch Ursache für Lebensmittelkontaminationen. Der Nachweis in Lebensmitteln ist sehr aufwendig und liegt im Pikogrammbereich. Das heisst, es handelt sich um Nachweise von billionstel Grammen. Dies entspricht dem Gewicht eines Eies im Verhältnis zum Gewicht von 10.000 vollbeladene großen Lastkraftwagen. Aber auch solch geringe Mengen können schädlich sein. Wir nehmen täglich mit unserer Nahrung Dioxine auf. Diese lagern sich im Fettgewebe ab und werden erst nach langer Zeit wieder abgebaut. Dioxinhaltig sind vor allem fetthaltige tierische Lebensmittel und ggf. erdbehaftete Pflanzen. Diese normale tägliche Dioxinaufnahme ist wegen der strengen Grenzwerte für Lebensmittel nicht schädlich.
Nicht tolerabel sind Geschehen wie das Einmischen von technischen Fetten in Futtermitteln mit erhöhten Dioxinwerten, wie im Winter 2010/2011 nachgewiesen. Von den Futterlieferungen war damals auch das Zweckverbandsgebiet betroffen. Auf Grund des Futterfettgeschehens wurde folgende Mitteilungspflicht für Lebensmittelunternehmer eingeführt:
Mitteilungspflicht von Untersuchungsergebnissen auf Dioxine und PCBs
Lebensmittelunternehmer
sind gesetzlich verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse
für Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte
Biphenyle (PCB) dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Dies gilt
nicht nur für Höchstwertüberschreitungen, sondern für alle
Untersuchungsergebnisse. Die Mitteilungen sind elektronisch mit diesem verbindlichen Muster (klick hier)
zu
übermitteln. Untersuchungsberichte können als elektronisches Dokument im
pdf- oder Office-Format beigefügt werden. Mitteilungen von
Lebensmittelunternehmern aus dem Gebiet des Zweckverbandes Veterinäramt
JadeWeser sind an die E-Mailadresse veterinaeramt@jade-weser.de zu
senden. Bei Überschreitung von rechtlich verbindlichen Höchstwerten ist
die Meldung unverzüglich, ansonsten spätestens innerhalb von 14 Tagen zu
tätigen.
Rechtsgrundlage ist die Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung vom 28. Dezember
2011.
Gleiche Vorschriften gelten für Futtermittelunternehmer.
Die Mitteilungen sind an das Niedersächsische Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu senden.
Hinweis:
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Mitteilung der
Untersuchungsergebnisse (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder
nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und
kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000,- Euro geahndet werden.
PCB/Dioxin auf Weideflächen in Gewässernähe
Immer mal wieder hat es vermehrt Grenzwertüberschreitungen an
Gehalten von Dioxinen oder dioxinähnliche PCB's im Aufwuchs von Grünlandflächen in
Gewässernähe gegeben. Anfänglich erfolgten Nachweise an der Ems, später
an der Elbe und Anfang November 2008 an der Weser und dem Jadebusen. Es wurden umfangreiche Utnersuchungen durchgeführt.Die Ursache ist noch vollkommen unbekannt. Das Ministerium vermutet
nicht eine Kontamination durch Überschwemmungen, sondern eher über Luft.
Es ist davon auszugehen, dass die Problematik nicht auf bestimmte
Gebiete begrenzt ist. Es gibt auch die Theorie, dass es nur der
derzeitige Nachweis von Schadstoffbelastungen ist, die vor Jahrzehnten
noch höher waren. Nach Stand der bisherigen Erkenntnisse wurden im Zweckverbandsgebiet keine sogenannten
"Risikobetriebe" festgestellt. Es gibt derzeit also keine
veterinärrechtlichen Beschränkungen von landwirtschaftlichen Betrieben
im Gebiet des Zweckverbandes. Bundesweit wird aber grundsätzlich vor dem
Verzehr von Schaflebern gewarnt, weil die Dioxinbelastung dieses
Produktes hoch sein kann.
PCB/Dioxin in Eier von Freilandhaltungen
Was macht ein Huhn? Es scharrt und pickt. Sofern in dem Hühnerauslauf nur wenig Fläche kontaminiert ist oder belastete Materialien in der Einrichtung oder Gestaltung des Auslaufs verbaut wurden (und Dioxine oder PCB-Kontaminationen sind nicht sichtbar), kommt es zu einer Aufnahme der Stoffe und Weitergabe über die Eier. Daher sind Freilandhaltungen überproportional betroffen. In Kenntnis dessen finden häufig Untersuchungen statt. Werden bestimmte Werte überschritten, darf keine Abgabe von Lebesnmitteln mehr erfolgen. Auf Grund nachstehender Merkblätter und Links kann der Tierhalter auch selber sein Risiko abtesten.